Fitnesstraining auf Kreuzfahrtschiff

Wer eine Kreuzfahrt macht, der muss längst nicht mehr auf sein Fitnesstraining verzichten. Viele, insbesondere die großen Kreuzfahrtschiffe bieten längst große Fitnessräume an. Damit steht dem Fitnesstraining auf einer Kreuzfahrt nichts mehr im Weg. Eigentlich, denn genau genommen gibt es da noch einen Haken.

Dieser hat letztes Jahr sogar ein Gericht beschäftigt. Wie sich die meisten von euch vorstellen können, ist das Wetter während einer Kreuzfahrt nicht immer perfekt. Die Weltmeere sind riesig und Unwetter keine Seltenheit. Womit wir zum Punkt kommen, das Fitnesstraining auf Kreuzfahrtschiffen ist nicht ohne.

Fitnesstraining auf Kreuzfahrtschiff: besser nur bei ruhiger See (Youtube Video)
Wie es im inneren eines Kreuzfahrtschiffes aussieht, wenn die See mal unruhig ist und was da so von links nach rechts fliegt, das seht Ihr im folgenden YouTube Video. Wenn man jetzt seinen Verstand einschaltet, dann wird man wohl oder übel zu dem Schluss kommen, dass das Fitnesstraining wohl besser noch warten kann – oder?

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Fitnesstraining auf Kreuzfahrtschiff – nur auf eigene Gefahr

Damit das Fitnesstraining auf einem Kreuzfahrtschiff zur Rikosportart wird, braucht es kein Unwetter. Bereits bei schwerem Seegang steigt das Unfallrisiko an Bord von Kreuzfahrtschiffen. Insbesondere davon betroffen sind die Fitnessbereiche der Schiffe. In einem Gerichtsprozess wurde eben diese Frage geklärt: Wer haftet bei Unfällen, die bei schwerem Seegang entstehen?

Doch was war passiert und wo lag der Ursprung für die Gerichtsverhandlung? Laut einem Artikel der shz.de, nahm alles seinen Ursprung mit einer Frau, die auf einem Kreuzfahrtschiff bei rauer See trainierte. Als diese dann vom Laufband steigen wollte, kam es zu einem Sturz. Dabei stellte der Schiffsarzt eine Zerrung am Oberschenkel und eine Schwellung fest. Doch es kam noch schlimmer. Im Nachgang wurde bei einem MRT außerdem herausgefunden, dass der Unfall zu einer Fraktur an der Hüfte und dem Kreuzbein führte.

Daraufhin verlangte die Frau Schadenersatz und Schmerzensgeld von der Kreuzfahrtgesellschaft. Sie argumentierte, dass die Gesellschaft Ihre Versicherungspflicht verletzt und nicht ausreichend über mögliche Gefahren informiert hätte. Der Fall landete schließlich vor Gericht (Az.: 5 U 351/18).

Fitnesstraining auf Kreuzfahrtschiff

Das Gericht, in diesem Fall, dass Oberlandesgericht Koblenz, wies die Klage ab. Hierzu argumentierten die zuständigen Richter, dass ein solcher Sturz zum allgemeinen Lebensrisiko dazugehören würde. Weiter hieß es, dass sich Passagiere besonders bei schwerem Seegang vorsichtig bewegen müssen. Der Sturz hätte sich außerdem überall an Bord ereignen können.

.. und das Ende vom Lied?

Fazit: die Kreuzfahrtgesellschaft ist nicht dazu verpflichtet (gesondert) auf ein Sturzrisiko hinzuweisen. Die Nutzung des Fitnessraumes erfolgte daher auf eigene Gefahr. Damit wurde festgehalten, dass ein Veranstalter nicht vor offensichtlichen Gefahren warnen muss.

Quelle: shz.de, youtube.com

 

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