Lampuga Elektro Surfboard Test

Elektro Surfboards mit Kennzeichenpflicht?

Unbezahlte Werbung: Elektro Surfboards erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Kein Wunder also, dass die Preise langsam aber sicher günstiger werden. Inzwischen werden sogar bereits die beliebten SUP Boards mit Motorisierung angeboten. Man wird sich in den nächsten Jahren also langsam aber sicher an die mit Elektromotoren betriebenen Surf- und SUP- Boards gewöhnen müssen.

Was sind Elektro Surfboards?

Elektro Surfboard
Bild: Elektro Surfboard der Firma “radinn”. Inzwischen gibt es von mehreren Herstellern Elektro Surfboards: radinn, WaterWolf, Lampuga sind nur einige.

Strongg hat schon häufiger über die neue Art der Surfboards berichtet. Die “Electric Surfboards” werden von Firmen wie WaterWolf, Lampuga oder Radinn angeboten. Sie versprechen jede Menge Action auf dem Wasser und setzen dabei sogar ganz nachhaltig auf einen Elektromotor als Antrieb.

Je nach Hersteller und Modell fällt für ein Elektro Surfboard jedoch ein Anschaffungspreis von ca. 10.000 Euro an. Dafür erhält man ein elektrisch angetriebenes Surfboard, dass für 30 – 45 Minuten pro Akkuladung fahren kann.

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Ich habe mich schon vor einer ganzen Weile gefragt, wie es mit einer Kennzeichenpflicht für derartige Sportgeräte bzw. Fahrzeuge aussieht. Lange war das Thema Kennzeichnung nicht im Gespräch, zumindest habe ich bislang noch nichts großartiges hierzu gehört.

Vor kurzem kontaktierte mich dann ein Mitarbeiter einer großen deutschen Zeitung und stellte mir dies bezüglich einige Fragen. Der Mitarbeiter schilderte einen Fall, bei dem die Wasserpolizei eine Person auf einem E Surfboard kontrolliert hat. Passiert ist dies im Süden, auf einem großen See.

Komisch dachte ich mir, denn bislang wie gesagt, wurde eine entsprechende Kennzeichnung noch nicht erwähnt. Im ersten Moment schob ich es dann zunächst auf eine strikte Regelung des betroffenen Sees. Eine kurze Recherche im Netz zeigte dann jedoch, dass die Lage zumindest aktuell, wohl ziemlich kompliziert ist.

Die rechtliche Lage für das Benutzen der E-SURFER ist noch kompliziert. In Bayern gibt es mit Stand 2017 drei Seen (z. B. Starnberger See), die für Elektro-Surfboards freigegeben sind. Nach Aussage des Schifffahrtsbüros in Berlin darf ein elektrisches Surfbrett wie ein Jet-Ski betrieben werden, wenn es ein Kennzeichen hat.

Quelle: de.wikipedia.org

Bedenkt man nun allerdings, dass Elektro Surfboards oder kurz E-Surfboards je nach Hersteller und Antrieb, Geschwindigkeiten von bis zu 50 km/h erreichen können, ist es nicht verwunderlich. Ob das jeweilige Board nun wie ein Waveboard, Wakeboard oder SUP geformt ist, dürfte für die Kennzeichnung vermutlich irrelevant sein.

Langfristig könnte SUP Boards mit Motor vielleicht noch um die Kennzeichenpflicht drum herum kommen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass diese erst greift wenn das Fahrzeug Geschwindigkeit X erreichen kann. Weiß jemand von euch vielleicht mehr über eine mögliche Kennzeichenpflicht für Elektro Surfboards?

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