Hoverboards sind Spielzeuge und als solche haben Hoverboards nichts auf Strassen oder Radwegen verloren. Wer sich nicht daran hält, riskiert Strafen und diese sind nicht gerade günstig.
Betrachtet man den Anschaffungspreis eines Hoverboards bzw. eines elektrischen Balance-Rollers, dann wird schnell klar, günstig sind die Teile nicht. Wer ein Hoverboard sei Eigen nennen will, der muss mit einem Preis von ca. 250 Euro rechnen. Für qualitative Hoverboards muss man übrigens mindestens 400-500 Euro in die Hand nehmen.
Damit stellt sich dann irgendwann, unweigerlich die Frage: wo kann man denn mit dem Hoverboard fahren? Wer glaubt, er könne mit dem Hoverboard zur Schule oder ins Büro fahren, der sollte sich im Vorfeld nochmal genau informieren. Auf Strassen und Radwegen sollte man sich nämlich nicht auf einem Hoverboard erwischen lassen.
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In wie weit man ggf. Fußwege nutzen kann, sofern man nicht schneller als 7 km/h fährt, kann ich derzeit auch nicht so genau sagen. Dies wäre aber zumindest noch eine denkbare Option für frischgebackene Besitzer eines Hoverboards.
Strafen für Hoverboard im Strassenverkehr
Wenn man so durch’s Netz surft, dann sieht es überhaupt nicht rosig aus. Es ist von Vorstrafen, hohen Bußgeldern, Gerichtsverhandlungen und Führerscheinentzug zu lesen. Doch was ist am Ende wirklich dran, wird die Benutzung von Hoverboards im öffentlichen Raum wirklich so hart bestraft? Ich habe mich mal auf die Suche nach genaueren Informationen gemacht.
Gefunden habe ich in erster Linie Artikel zu einem Fall, über diesen wurde dafür allerdings gleich von verschiedenen Zeitungen und Webseiten berichtet. In dem Fall geht es um einen 40 jährigen Düsseldorfer. Dieser wurde von der Polizei auf seinem Hoverboard angehalten und später folgte ein Strafbefehl über satte 1.200 Euro. Der Mann ging in Berufung, die Strafe wurde in 450 Euro und eine Verwarnung umgewandelt.
Details zu dem Fall aus Düsseldorf sind im übrigen in den folgenden Artikeln zu finden:
Nicht nur der 40 jährige Düsseldorfer hat eine Strafe bekommen, auch an anderen Orten gab es längst Ärger in Verbindung mit den als Hoverboards bekannten elektro Rollern. So wurde z.B. ein junger Mann von der Polizei kontrolliert, diese konfiszierte das Hoverboard und leitete eine Strafanzeige gegen den Fahrer in die Wege.
Das Nachsehen hatten auch ein 14 jähriger Junge und sein Vater. Diese wurden von der Polizei angehalten, als sich der Junge mit dem Hoverboard auf einem Gehweg fortbewegte. Auch in diesem Fall wurde ein Strafverfahren in die Wege geleitet, konfisziert wurde das Hoverboard allerdings nicht.
Etwas mehr Glück scheint ein 9 jähriger Junge gehabt zu haben. Seine Mutter scheint von der Problematik mit den Hoverboards gehört zu haben und achtet seither darauf, dass der kleine Mann nur noch auf Privatgrund mit dem Hoverboard fährt.
Gründe: Strafen für Hoverboard im Strassenverkehr
Die nennen wir sie der Einfachheit halber mal “Behörden” (Polizei, Ordnungsamt, Stadt etc.) geben verschiedene Gründe an. Fast immer heißt es, dass Fahrzeuge, welche schneller als 6 km/h fahren können, als Kraftfahrzeug eingestuft werden und daher nicht auf Gehwegen bewegt werden dürfen. Für die Nutzung auf der Strasse hingegen bedarf es einer Zulassung. Diese wiederum gibt es bekanntlichermaßen nicht, zumindest aktuell nicht für Hoverboards.
Weitere Faktoren sind die Kennzeichnung, denn Hoverboards verfügen im Gegensatz zu Segway’s zum Beispiel über keine Kennzeichen. Auch wird hin und wieder gesagt, dass Hoverboardfahrer eine Haftpflichtversicherung benötigen würden, darüber hinaus wird auch angeführt, dass der Fahrer über einen gültigen Führerschein verfügen muss (Klasse B).
Hoverboard auf Strasse und Gehweg: welche Strafen drohen?
Wirklich ganz genau habe ich es leider nicht herausfinden können. Es ist immer wieder die Rede von Bußgeldern, Strafverfahren und sogar Punkten in Flensburg. Im Artikel bei nordbayerischer-kurier.de heisst es laut einem (stellvertretenden) Verkehrsamtsleiter: wird man mit einem Hoverboard im Straßenverkehr, auf Rad- oder Fußweg “erwsicht”, kostet dies 70 Euro und bringt außerdem einen Punkt in Flensburg. Dies steht laut dem (stellvertretenden) Verkehrsamtsleiter in einer Weisung des Innenministeriums. Für die Polizei gilt diese als verbindlich.
Fazit: Strafen für Hoverboard im Strassenverkehr
Es lohnt sich einfach nicht. Wer ein Hoverboard sein Eigen nennt oder über die Anschaffung eines selbigen nachdenkt, der sollte sich beim Fahren auf die eigene Wohnung oder Privatgrundstücke beschränken. Alternativ könnte man natürlich auch einen Verein gründen und sich auf abgesperrten Flächen oder in Sporthallen zum gemeinsamen Hoverboard fahren treffen.
Was haltet ihr von dem Thema, seid ihr vielleicht selbst schon mit einem Hoverboard unterwegs gewesen? Wie sehen eure persönlichen Erfahrungen aus und was haltet ihr von der Rechtslage und den möglichen Strafen? Ich würde mich sehr freuen, wenn der ein oder andere von euch seine Meinung teilen würde!
Bildquellen
- Hoverboard – Strafen im Strassenverkehr: pixabay.com
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Ich wurde zu 200€ strafe verdonnert, weil ich fast sechzigjähriger mann mit hovershoes gefahren bin. Ich beherrsche die teile nach einem jahr täglichen fahrens auf den cm genau und bekomme von der bevölkerung jedes alters ausschließlich ein positives feedback. Auf bürgersteigen achtete ich immer darauf mit abstand und nicht schneller als 6 kmh zu fahren, was bei dem strafmaß allerdings keinne rolle spielen soll. Als anerkannter verfolgter und ehemaliger politischer häftling der ddr konnte ich es kaum fassen das man wegen harmlosen rollschuhfahrens, wobei mir jeder inlineskater davon fährt, als straftäter bezeichnet wird und mit haft drohte, sollte ich den betrag nicht zahlen. Das ist einfach nur lächerlich und beschämend.
Armes Deutschland
Einfach nur lächerlich
Da sieht man mal wieder wie behindert lahmarschig die Behörden sind, wenn sie einem Trend mit Bußgeldern kommen, in was für einem Drecksland leben wir eigentlich???