Drohnenführerschein kompakt – Interview zum Buch

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Kürzlich hatte ich die Gelegenheit die Autoren Dr. Andreas Platis und Uwe Nortmann mit Fragen zu löchern. Die beiden haben das Buch “Drohnenführerschein kompakt” geschrieben. Das Buch ist eine Pflichtlektüre, für alle die einen Drohnenführerschein erwerben wollen.

Bevor wir zum Interview kommen, möchte ich noch kurz diesen Hinweis der Autoren erwähnen. Denn das Wort Drohne, auch wenn es sehr verbreitet ist, wird in Zukunft womöglich gar nicht mehr verwendet werden.

Definition Drohne und UAS
Obwohl der Begriff „Drohne“ in der Gesellschaft sehr verbreitet ist, ist er häufig negativ konnotiert und wird oftmals mit bewaffneten Drohnen assoziiert. Resultierend daraus, lehnt bislang fast jede:r zehnte Bürger:in diese Technologie generell ab.

Daher befürworten wir die Verwendung des neutraleren Begriffes „unbemannte Luftfahrtsysteme“, kurz UAS anstelle von „Drohne“.

Da bislang im Sprachgebrauch der Begriff Drohne fest verankerst ist, verwenden wir diesen noch in unserem Buchtitel, nicht jedoch im Inhalt des Buches. Der Begriff UAS ist jedoch mittlerweile international anerkannt und findet bei den meisten Gesetzgebern Verwendung.

Dr. Andreas Platis und Uwe Nortmann

Interview zum Buch Drohnenführerschein kompakt

Drohnenführerschein kompakt Buch

So, nachdem wir die Begrifflichkeiten und deren Definition geklärt haben, stürzen wir uns jetzt in die Fragen rund um das Buch. Wenn Du Fragen zum Thema oder zum Buch hast, dann nutze gerne die Kommentarfunktion unter dem Artikel.

Wie sind Sie dazu gekommen ein Buch zum Thema Drohnen zu schreiben?
Das Buch ist bereits die zweite Auflage, welche eine Aktualisierung der ersten Fassung aufgrund der neuen EU-Regulierung für den Betrieb mit UAS ist. Ich selbst bin Inhaber einer Privatpilotenlizenz und beruflich seit 10 Jahren im Fachgebiet Flugmeteorologie an der Universität Tübingen in der Arbeitsgruppe Umweltphysik tätig.

Durch meine dortige Tätigkeit im Bereich der umbenannten Flugmessungen in der Atmosphäre und der zusätzlichen Lehrtätigkeit an der Universität sowie als Ausbilder für das EU-Fernpilotenzeugnis, verfüge ich über umfassendes Wissen im Bereich der unbemannten Fliegerei.

Mein Mitautor Uwe Nortman ist aktiver Luftfahrer seit mehr als 55 Jahren, davon auf dem Gebiet der unbemannten Luftfahrt seit 14 Jahren. Nach seinem Eintritt in den Ruhestand baute Uwe die Geschäftsstelle des UAV DACH e.V. auf und gründete dort die Services UG als Tochter des Verbandes für unbemannte Luftfahrt, die er aktuell als Leiter der vom Luftfahrt-Bundesamts benannten Prüfstelle für Fernpiloten und der Gutachterstelle für den Erhalt von UAS- Betriebsgenehmigungen führt.

Unser erworbenes Wissen und unsere Erfahrungen wollten wir gebündelt in einem Buch weiter geben, um den Betreiber:innen von UAS ein Nachschlagewerk für den Betrieb mit unbemannten Luftfahrtsystemen an die Hand zu geben.

Das vorliegende Schulungsbuch ist entwickelt worden, um einen Überblick über die europäischen und nationalen Regeln in Deutschland für den Betrieb mit UAS zu geben, da es erforderlich ist, den neuen Luftraumbenutzern so viel Hintergrundwissen wie nötig ist zu vermitteln, um den Luftverkehr sicher zu halten.

Ferner bietet es eine akribische, fachliche Vorbereitung für das Erreichen der zwei Qualifikationsstufen „EU-Kompetenznachweis A1/A3“, der sogenannten kleine EU-Drohnenführerschein mit den Basiskenntnissen zum UAS- Betrieb, und das zusätzlich erforderliche Wissen für die Theorieprüfung zum Erwerb des „Fernpilotenzeugnis A2“.

Drohnen werden immer selbstverständlicher, wie problematisch ist das?

Eigentlich kein Problem, wenn alle die Regeln kennen und vor allem beachten, leider ist das aber nicht automatisch der Fall, mit diesem Buch schaffen wir es hoffentlich, das zum Besseren zu wenden.

Während anfänglich die kleinen Fluggeräte ein Zeitvertreib für Hobbybastler:innen waren, haben sich UAS in den letzten Jahren zu einem wachsenden Wirtschaftsfaktor entwickelt.

Ihre einfache Handhabung sowie niedrige Anschaffungskosten bei gleichzeitig geringen Betriebskosten, machen ihre Verwendung zunehmend lukrativ und ermöglichen neue Anwendungsmöglichkeiten bis hin zu zukünftigen Flugtaxis.

Dies bietet viel Potential Um aber einen sicheren Betrieb der UAS zu gewährleisten und eine Gefährdung der bemannten Luftfahrt sowie Personen und Gegenständen am Boden auszuschließen, mussten Regularien für den Einsatz von UAS geschaffen werden.

In der Vergangenheit kam es auch immer wieder vor, dass der Flugverkehr wegen des Einsatzes von UAS zum Erliegen kam. Seit dem 01.01.2021 ist daher der Betrieb von UAS durch die neue, europaweit einheitliche EU-Drohnenverordnung geregelt, und gilt sowohl für private, als auch für gewerbliche Fernpilot:innen.

Dies soll für mehr Sicherheit bei der Verwendung der UAS im zivilen Bereich sorgen: Viele UAS Besitzer:innen müssen sich nun registrieren lassen – und zwar EU- weit.

Kann man trotz der Gesetzgebung und Anforderungen trotzdem spontan eine Drohne kaufen?
Ja, Kaufen bedarf keiner Erlaubnis, egal ob spontan oder wohl bedacht. Nur einsetzen darf man das UAS erst dann, wenn man die Regeln kennt und einhält.

Mit dem Buch schaffen wir das nötige Rüstzeug dazu, denn jede:r der/die jedoch ein UAS betreibt, – sei es er/sie fliegt damit draußen auch nur weniger Zentimeter über dem Boden – ist Teilnehmer:in am Luftverkehr und übernimmt damit eine große Verantwortung.

Auch ein Gerät, das sich dank Smartphone-Steuerung wie eine Mischung aus Spielzeug und Kamera anfühlt, kann ganz realen Schaden anrichten. Stürzt ein UAS ab, kann es wie ein Stein zu Boden fallen.

Was sind Gedanken, die man sich vor der Anschaffung einer Drohne unbedingt machen sollte?
Für welchen Einsatzzweck möchte ich das UAS verwenden und ist der gewünschte Einsatz überhaupt rechtlich erlaubt und möglichst risikolos umsetzbar?

Denn allein durch die Wahl des UAS bin ich mitunter automatisch auf bestimmte Betriebs-Bereiche beschränkt. Vor allem, wenn ich ohne die Erfordernis von Betriebsgenehmigungen fliegen möchte.

Wo irren sich die Menschen in Bezug auf die Nutzung von Drohnen am häufigsten?

Dass UAS zu gefährlichen Gegenständen werden können. Jede Inbetriebnahme ist bereits eine Gefährdung für in Reichweite befindliche Unbeteiligte, die die Risiken nicht abschätzen und abwehren können. Speziell gegenüber bemanntem Luftverkehr ist das denkbare Schadenspotential enorm.

Daher sind alle UAS Betreiber:innen per Definition Teilnehmer:innen am Luftverkehr mit allen Pflichten und Verantwortung. Oft ist ihnen aber die Rechtslage jedoch nicht klar (genug). Um alle Vorschriften zu kennen, müsste ein Fernpilot über 400 Seiten Gesetze und Erläuterungen lesen.

Was halten Sie von Drohnen als Kinderspielzeug, ist so etwas vertretbar?
Kinderspielzeug ist ein UAS nur dann, wenn seine kinetische Energie 80 Joule beim Aufprall nicht überschreitet und sich die Kinder selbst nicht beim Betrieb verletzen können (Erfüllen der Spielzeugrichtlinie (EU)).

Dann sind sie als Spielzeug nicht nur vertretbar, sondern sogar sehr gut geeignet, Kinder spielerisch an den verantwortungsvollen Umgang mit Luftfahrzeugen heran zu führen. Zudem bieten die Hersteller auch viele UAS an, die unter der Grenze von 250 Gramm bleiben und damit ohne Qualifikationsnachweis geflogen werden dürfen.

Den Betreiber:innen muss trotzdem die rechtliche Lage klar sein. Auch UAS unter 250 Gramm müssen z.B. beim Luftfahrbundesamt registriert werden, sobald sie im Freien betrieben werden und eine Kamera an Bord haben.

Für die Registrierung müssen Betreiber:innen eine Haftpflichtversicherung für den Außenbetrieb abschließen.

Ab 250 Gramm Abfluggewicht wird der EU-Kompetenznachweis A1/A3 Betrieb von UAS in der gesamten EU benötigt. Der Nachweis bestätigt, dass Fernpilot:innen über ausreichende Kompetenz über das Steuern von UAS mit einem relativ niedrigen Gefährdungspotential verfügen.

Wo können Drohnenpiloten herausfinden, wo die Drohne genutzt werden darf?
Im Buch Drohnenführerschein kompakt und natürlich in den Luftverkehrsgesetzen sowie allen diesbezüglichen Fachquellen und Webseiten (UAVDACH, BMVI, LBA, EASA, Luftfahrtbehörden der Bundesländer, usw.).

An welchem Punkt wird Ihr Buch für Drohnen Piloten relevant?
Beim ersten Gedanken an eine Inbetriebnahme eines UAS. Bereits das Einschalten kann den Tatbestand einer Rechtsverletzung beinhalten, wenn sich die Fernpilot:innen nicht vorher eingehend mit den Regeln vertraut gemacht haben.

Neben den luftfahrtrechtlichen Aspekten spielen bei UAS mit Kamerasystemen an Bord oft Persönlichkeitsrecht, Datenschutz und das Urheberrecht eine große Rolle.

Deshalb legt unser Buch dar, wie Luftaufnahmen in verschiedene Rechte Dritter eingreifen können, und bietet eine Übersicht über die rechtliche Zulässigkeit. Hierzu hat der Rechtsanwalt Dr. Thomas Hieber ein eigenes Kapitel gewidmet.

Wenn Sie schätzen müssten, wie sich die (rechtliche) Lage entwickelt, was nehmen Sie an (kommen weitere Verschärfungen, neue Einschränkungen)?
Das hängt ganz stark vom Verhalten der UAS Betreiber:innen ab. Wenn alle verantwortungsvoll agieren, wird es kaum Zwischenfälle geben, also auch keine Einschränkungen / Verschärfungen erforderlich machen.

Im Umkehrschluss bedeutet jeder Zwischenfall eine automatische Reaktion auf notwendige Verbesserung der Sicherheitslage, ggfls. durch weitere Einschränkung.

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für das Interview genommen haben! Zeit noch einmal kräftig die Werbetrommel für Ihr Buch zu rühren. Das Buch sollte jeder (angehende) Drohnenpilot gelesen haben … weil?
.. die Unversehrtheit und Sicherheit aller Personen am Boden und in der Luft ein so hohes solidarisches Schutzverhalten vom Fernpilot:innen erfordert, dass sich dem keiner entziehen darf.

Nur mit genauer Kenntnis der gemeinsamen Regeln und deren bedingungsloser Einhaltung kann der UAS Betrieb für alle zum Vergnügen werden. Das Buch kann im Fachhandel oder im Internet u.a. beim Motorbuchverlag erworben werden.

Bildquellen

  • Dr. Andreas Platis: Dr. Andreas Platis
  • Uwe Nortmann: Uwe Nortmann
  • Buch Cover: motorbuch.de

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