Flugausfall – Entschädigung für Flugannullierung

Unbezahlte Werbung: Man freut sich auf den langersehnten Urlaub, fährt aufgeregt zum Flughafen und dann passiert es. Die Rede ist vom Flugausfall. Plötzlich steht der Urlaub auf dem Spiel. Es herrscht Stress und man sorgt sich. Auch wenn ein Ersatzflug angeboten wird, haben Passagiere das Recht auf eine Entschädigung. Das Ganze nennt sich “Entschädigung für Flugannullierung“. Natürlich kann man dabei nicht einfach zum nächsten Schalter am Flughafen gehen und sich eine Summe auszahlen lassen. Trotzdem sollte man sich mit dem Thema Entschädigung vertraut machen, denn das Verfahren ist EU-weit geregelt und als Fluggast bzw. Passagier steht Ihnen tatsächlich eine Entschädigung zu.

Entschädigung – verschiedene Möglichkeiten
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um als Betroffener an die Entschädigung zu kommen. Einerseits kann man sich in Eigenregie um die Anmeldung der Ansprüche kümmern. In diesem Fall muss man sich mit dem Thema vertraut machen und sich bei den richtigen Stellen melden. Andererseits gibt es auch die Möglichkeit, seine Ansprüche von einem Dienstleister prüfen und einfordern zu lassen. In diesem Fall wird man allerdings eine Gebühr einplanen müssen (z.B. 25% der Entschädigungssumme). Doch eines nach dem anderen, schauen wir uns zunächst einmal an, wer überhaupt Chancen auf eine Entschädigung hat und wie hoch diese in der Regel ausfallen.

Flugausfall – Entschädigung für Flugannullierung

Persönlich war ich bislang so gut wie nie von einer Annullierung betroffen. Die Fluglinien, mit welchen ich geflogen bin, hatten höchstens mal eine Verspätung. Nachdem ich mich aktuell mal mit dem Thema Flugausfall, Rechte und den daraus resultierenden Ansprüchen befasst habe, musste ich ganz schön schlucken. Als Fluggast kann man nämlich durch Unwissenheit richtig viel Geld verlieren. Airlines, also die Fluggesellschaft, welche den Flug anbietet, sind dazu verpflichtet Gäste von annullierten Flügen zu entschädigen. Je nach Situation sind dabei bis zu 600 Euro Entschädigung möglich.

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Es geht im übrigen nicht nur mir so. Viele Menschen wissen überhaupt nicht, dass ihnen möglicherweise eine Entschädigung zu steht. Lediglich rund 2% der Passagiere wissen bescheid und nutzen die Möglichkeit, entsprechende Entschädigungen zu bekommen. Jetzt stellt ihr euch sicherlich die Frage, welche Punkte erforderlich sind, damit man eine Chance auf eine entsprechende Zahlung hat. An dieser Stelle wird das Thema etwas komplizierter.

Fragen die man sich stellen muss

  1. Wann hat man einen Anspruch?
  2. Welchen Anspruch hat man?
  3. Welche annullierten Flüge sind abgedeckt?
  4. Wie stelle ich eine Forderung?

Grundsätzlich kann man sagen, dass das Prinzip mit den Entschädigungszahlungen für alle Flüge innerhalb der EU gilt. Aber selbst wenn ein Flug in der EU gestartet und “außerhalb” gelandet ist. Ebenso gilt es bei Flügen, die außerhalb der EU starten und innerhalb der EU landen. Hier ist nur wichtig, dass der jeweilige Flug von einer “EU-Fluglinie” durchgeführt worden ist.

Entschädigungszahlungen stehen einem Fluggast zu, wenn:

  • die Flugreservierung bestätigt wurde
  • man weniger als 14 Tage vor dem Abflug informiert wurde
  • der Grund der Flugannullierung durch die Fluglinie verschuldet war
  • der annullierte Flug aus der EU starten sollte oder außerhalb der EU starten und innerhalb der EU landen sollte
  • ein Ersatzflug gebucht werden musste, sich die dadurch Ankunftszeit signifikant verzögert hat

Fun Fact am Rande: Für eine Fluggesellschaft gilt ein Flug als annulliert, wenn ein Flugzeug nie den Asphalt verlassen hat.

Nehmen wir einfach mal an, es kommt zu einem Flugausfall. Du bist dummerweise direkt davon betroffen. In diesem Fall schreibt “EG 261” den Fluglinien vor, den Passagieren folgendes:

  • Die volle oder Teilerstattung der Ticketkosten
  • Die frühstmögliche Alternativbeförderung zum Ziel
  • Ein neues Ticket zum Ziel, zu einem beliebigen Zeitpunkt

Die einfachste Lösung ist in der Regel die Erstattung des vollen Ticketpreises. Ist man jedoch bereits unterwegs und ein Anschlussflug ist annulliert worden, dann wird es natürlich komplizierter. In diesem Fall kann man auch nur einen Teil der Kosten einfordern. Interessant finde ich aber auch, dass die Airline alternativ auch einen Rückflug zum Ausgangspunkt anbieten muss. Das Gesetz (in diesem Fall EG 261) sorgt übrigens auch dafür, dass Geschädigte Passagiere nicht allzu lange auf die Rückerstattung der Kosten warten müssen. Hierfür werden den Airlines gerade einmal 7 Tage eingeräumt.

Zu Beginn hatte ich ja Entschädigungen von bis zu 600 Euro erwähnt. Das Gute daran, dies gilt für jede Airline. Es gibt sogar eine Formel bzw. fest definierte Faktoren, mit welchen die genaue Summe der Entschädigung berechnet werden kann. Diese lauten: Distanz, Ort, Dauer.

Entschädigung für Flugannullierung
Quelle: Airhelp.de

Wie hoch genau die Entschädigung ausfällt hängt von der individuellen Situation ab. Daher kann es sich auszahlen, wenn man nicht selbst die Ansprüche bei der Airline geltend macht, sondern stattdessen auf Spezialisten setzt. Denn auch wenn es Regeln gibt, so versucht die ein oder andere Airline natürlich sich vor den Zahlungen zu drücken. In diesen Fällen zahlt es sich aus, wenn man sich entsprechend gut mit dem Recht auskennt. Ist dies nicht der Fall, kann man auf Anbieter setzen, welche die Rechte kennen. Im Gegenzug muss man dann allerdings einen Teil der Entschädigungssumme an den Anbieter “abgeben”. Unterm Strich dennoch besser, als vielleicht überhaupt nichts zu erhalten.

Hilfe bei der Entschädigung bieten z.B. diese Unternehmen an:

  • airhelp.com (25% Honorar inkl. MwSt.)
  • fairplane.de (35% Honorar inkl. MwSt.)
  • flug-verspaetet.de (29,75% Honorar inkl. MwSt.)
  • flightright.de (20-30% Honorar plus MwSt.)
  • flugrecht.de (20-30% Honorar plus MwSt.)

Fürsorge – die Airline muss sich um Sie kümmern!
Ist ein Flug verspätet, kommt es zu einem Flugausfall oder einer Flugannullierung, muss die Airline sich um die Passagiere kümmern. Das ist auch wieder etwas, das mir völlig unbekannt gewesen ist. Sitzt man zum Beispiel am Flughafen fest, dann muss die Airline Verpflegung und Getränke zur Verfügung stellen. Außerdem muss einem die Möglichkeit gegeben werden 2 Telefonate führen und 2 Faxe oder E-Mails zu versenden. Gut, in Zeit von Smartphones und WLAN dürfte das wohl kaum noch gefragt sein. Trotzdem irgendwie gut zu wissen!

Laut EG 261 müssen Fluggäste von der Fluggesellschaft übrigens über ihr Rechte informiert werden. Hierzu muss jede Fluglinie am Check-In Schalter Hinweise zu Ihren Fluggastrechten ausliegend haben. Wem von euch ist dies schon mal aufgefallen? Ich kann man nicht daran erinnern dies jemals gesehen zu haben. Vielleicht habe ich es aber auch lediglich übersehen.

An dieser Stelle noch eine Warnung, die ein oder andere Fluggesellschaft soll wohl schon probiert haben, Reisende dazu zu bringen, ihre Ansprüche auf Entschädigung abzutreten. Hier ist also Vorsicht geboten. Denn die Fluggesellschaft kann probieren Gutscheine oder Bargeld anzubieten. Dies wird im Fall der Fälle natürlich von möglichen Entschädigungszahlungen abgezogen. Auch war bereits davon zu hören, dass betroffene Personen etwas unterschreiben sollten. Im Endeffekt kam die Fluggesellschaft dann um eine Entschädigung herum. Daher mein Rat: bevor man etwas unterschreibt, genau prüfen, was da eigentlich “abgemacht” wird.

Flugausfall: Beweise sammeln, Anspruch sichern
Nehmen wir an, es kommt zur Annullierung. Jetzt gilt es sprichwörtlich Beweise zu sammeln. Am Ende muss man der Fluggesellschaft ja möglichst gut nachweisen können, dass man für eine Entschädigung berechtigt ist. Hierzu gibt es einiges, was man bereits am Flughafen erledigen kann.

  • Boarding Pass, Reisedokumente behalten
  • schriftliche Bestätigung der Fluggesellschaft einholen (Gründe der Annullierung)
  • bloß nichts Unterschreiben, sonst werden womöglich Rechte zur Erstattung abgetreten
  • alle Belege behalten, z.B. wenn die Flugannullierung Extrakosten verursacht hat

Soweit so gut, es gibt aber noch mehr, was Du in einem solchen Fall tun kannst. Die Beweise hast Du gesichert. Doch noch bist Du nicht am Ziel. Frage bei der Fluggesellschaft nach einer Erstattung der Kosten oder nach einem Ersatzflug. Erkundige Dich, ob die Fluglinie Getränke oder Essen zur Verfügung stellt (alternativ Gutscheine). Im Fall von längeren Verzögerungen, kann man sich sogar ein Hotelzimmer buchen lassen (sowie den Transfer zum Hotel).

Warum auf Geld verzichten und einen Anbieter beauftragen?
Nur weil die Fluglinien bzw. Fluggesellschaften dazu verpflichtet sind, Entschädigungen zu zahlen, bedeutet dies noch lange nicht, dass man sich nicht davor drücken möchte. Erfahrungsgemäß versuchen die betroffenen Fluglinien sich irgendwie herauszuwinden. Genau hier kommen Anbieter wie airhelp, fairplane oder flugrecht.de ins Spiel.

Die Unternehmen punkten nicht nur mit Erfahrung in diesem Bereich, sondern lassen sich nicht von den Fluglinien abwimmeln. Klar, diese Unternehmen haben ja auch schließlich ein gesteigertes Interesse daran, dass die Entschädigung gezahlt wird. Schließlich erhält der Anbieter nur dann seinen Anteil (zwischen 25-35% Honorar). Aber das ist ja nicht zum Nachteil der Fluggäste. Beauftragt man einen Spezialisten mit der Prüfung und den Verhandlungen, kann man sich entspannt zurücklehnen.

Selbstverständlich kann man versuchen die 25-35% zu sparen. In diesem Fall muss man sich allerdings selbst um die Anmeldung der Ansprüche kümmern. Selbst in diesem Fall kann können die Unternehmen behilflich sein. Viele Anbieter stellen auf ihren Internetseiten nämlich Tools zur Verfügung. Mit diesen kann geprüft werden, ob eine Entschädigungszahlung möglich ist oder nicht. Des weiteren gibt es auf den Websites umfassende Informationen rund um Fluggastrechte.

Mein Fazit und eure Erfahrungen

Ich werde künftig definitiv genauer aufpassen und bei Verspätungen einfach mal freundlich nachfragen (z.B. Essen/Trinken). Bislang hatte ich das Alles nämlich gar nicht so auf dem Schirm. Doch wie sieht es bei euch aus, habt ihr schon mal Stunden oder Tage auf einen Abflug warten müssen? Ist bei euch bereits mal ein Flug annulliert worden? Habt Ihr schon mal einen Anspruch (ggf. erfolgreich) durchgesetzt? Habt ihr den Anspruch alleine oder mit einem Anbieter durchgesetzt?

 

Bildquellen

  • Entschädigung für Flugannullierung: airhelp.de
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